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   LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02   

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https://dejure.org/2003,6414
LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02 (https://dejure.org/2003,6414)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2003 - 2 Sa 826/02 (https://dejure.org/2003,6414)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 2 Sa 826/02 (https://dejure.org/2003,6414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen geplanter Stilllegung des Betriebes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 125 Abs. 1 und 2 InsO, 102 BetrVG, 1 Abs. 3 KSchG
    Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen geplan-ter Stilllegung des Betriebes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste unter Anhörung des Betriebsrats; Kündigung wegen geplanter Stilllegung des Betriebes

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Trotz des Vorliegens einer Namensliste kann der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KSchG verlangen, dass der Insolvenzverwalter die sozialen Auswahlgründe angibt (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 - NZA 1999, 702).

    Kommt der Arbeitgeber dem Auskunftsverlangen des Arbeitnehmers nicht nach, kann die streitige Kündigung ohne weiteres als sozialwidrig angesehen werden (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 - NZA 1999, 702).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Dabei ist unschädlich, dass nicht der Interessenausgleich selbst die Namensliste enthält, sondern sie dem Interessenausgleich in Form einer Anlage beigefügt ist ( BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - NZA 1998, 1110).

    Dem gesetzlichen Schriftformerfordernis ist Genüge getan, wenn wie vorliegend zweifelsfrei feststeht, dass Namensliste und Interessenausgleich eine Urkunde bilden (BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 55/98 - NZA 1998, 1110 sowie vom 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - NZA 2002, 1360).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Sein pauschales Bestreiten genügt nicht den Anforderungen des § 138 Abs. 2 ZPO mit der Folge, dass die Darlegungen des Beklagten gemäß § 138 Abs. 3 als zugestanden anzusehen sind (BAG vom 18.09.1997 - 2 AZR 657/95 - n.v.; BAG vom 22.01.1998 - 2 AZR 267/97 - AP Nr. 11 zu § 174 BGB; BAG vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 - DB 2000, 1079 sowie BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972).
  • ArbG Aachen, 06.08.1999 - 6 Ca 64/99

    Voraussetzungen des Berufens auf die Rüge fehlerhafter Betriebsratsanhörung oder

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Weil es maßgebend auf die Verhältnisse bei Ausspruch der Kündigung ankommt, kann eine wesentliche Änderung der Sachlage gemäß § 125 Abs. 2 InsO nur angenommen werden, wenn die Änderung zwischen dem Abschluss des Interessenausgleichs und dem Zugang der Kündigung eintritt (BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - ZIP 2001, 1825 unter II 3. der Gründe; Uhlenbruck/InsO-Berscheid, Rdnr. 82 zu § 125; ArbG Aachen vom 06.08.1999, NZA-RR 2000, 420; Löwisch/Caspers in MK-InsO, Rdnr. 94 zu § 125).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    nach Durchführung der Stilllegung auszusprechen, sondern er darf bereits dann kündigen, wenn er endgültig entschlossen ist, den Betrieb stillzulegen und abzusehen ist, dass bei Ablauf der Kündigungsfrist ein Weiterbeschäftigungsbedürfnis nicht mehr besteht (BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - ZiP 97, 122 m.w.N.).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, kann sie ausgesprochen werden, wenn sich im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung konkret und greifbar abzeichnet, dass zum Zeitpunkt des Kündigungstermins mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben ist (BAG vom 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - AP Nr. 154 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Die Stilllegungsabsicht beruht auf einer Prognose, welche das Risiko einer neuen tatsächlichen Entwicklung einschließt (BAG vom 07.03.1996 - 2 AZR 298/95 - RzK I 5 f. Nr. 22).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Sein pauschales Bestreiten genügt nicht den Anforderungen des § 138 Abs. 2 ZPO mit der Folge, dass die Darlegungen des Beklagten gemäß § 138 Abs. 3 als zugestanden anzusehen sind (BAG vom 18.09.1997 - 2 AZR 657/95 - n.v.; BAG vom 22.01.1998 - 2 AZR 267/97 - AP Nr. 11 zu § 174 BGB; BAG vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 - DB 2000, 1079 sowie BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Der Betriebsrat kann bei Abschluss des Interessenausgleichs zugleich zum Ausspruch der beabsichtigten Kündigung angehört werden und eine abschließende Stellungnahme dazu abgeben (so ausdrücklich BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - NZA 1999, 1101, 1102; Bertram, Die Kündigung durch den Insolvenzverwalter, NZI 2001, 625, 628, 629).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
    Mit der sofortigen und gleichzeitigen Kündigung aller Arbeitsverhältnisse hat der Beklagte gerade keine Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern vorgenommen (BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - NZA 2001, 719).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

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